Die Objektordnung der Bogensportanlage

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Objektordnung wird zur Durchsetzung von Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Objekt Bogensportanlage "Rosemarie Förster", im Folgenden Anlage genannt, erlassen.

2. Diese Ordnung gilt für das gesamte Gelände der Anlage des Bogensportclub Glauchau e.V..

3. Die Verwaltung aller Sachverhalte, diese Anlage betreffend, die durch diese Ordnung geregelt werden obliegen dem Vorstand des Bogensportclub Glauchau e.V..

4. Bei der Verwaltung der Anlage hat der Vorstand nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Den Anforderungen durch das angrenzende Landschaftsschutzgebiet sowie durch die Lage in Glauchau´s Naherholungsgebiet sind Rechnung zu tragen.

5. Das Gebiet der Bogensportanlage wird begrenzt durch die Anlage des Tennisclub "Rot-Weiß", die Anlage des Seglervereins, den Erdwall sowie die Anpflanzung auf dem Gelände des ehem. Pappelwaldes sowie durch den Fußweg von der Richard-Wagner-Straße zum Stausee.

6. Der Geltungsbereich erstreckt sich ebenfalls auf die Räume benachbarter Vereine, welche dem Bogensportclub Glauchau e.V. durch Nutzungsverträge zur Verfügung stehen.

7.  Weiterhin gelten alle für das Naherholungsgebiet "Stausee Glauchau" verbindlichen Verordnungen und Regelungen auch auf der Anlage.

§ 2 Nutzung

1.  Die Anlage wird grundsätzlich nur für Zwecke des Vereins genutzt. Über die Verwendung für andere Veranstaltungen hat der Vorstand zu entscheiden.

2.  Hauptzweck der Bogensportanlage ist das Durchführen von Training und Wettkämpfen im Bogensport. Grundsätzlich dürfen auf diesem Platz nur Bögen verwendet werden.

3.  Das Schießen mit anderen Sportgeräten darf nur in Sonderfällen nach reichlicher Abwägung aller Konsequenzen durchgeführt werden. Darüber hat der Vorstand zu entscheiden.

4.  Die Bogensportanlage ist nur von autorisierten Personen zu benutzen. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur in Anwesenheit einer vom Verein zugelassenen Aufsichtsperson die Anlage nutzen.

5.  Grundsätzlich ist die Benutzung der Anlage nur innerhalb der vom Verein festgelegten Trainingszeiten möglich.

6.  Durch den Vorstand autorisierten Personen wird ein Schlüssel für die Räume der Bogensportanlage ausgehändigt. Die Ausgabe der Schlüssel erfolgt gegen Unterschrift. Der Verlust eines Schlüssels ist umgehend dem Vorstand zu melden.

§ 3 Ordnung und Sicherheit


1.    Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, die Ordnung und Sicherheit auf der Anlage im Rahmen seiner Möglichkeiten zu gewährleisten.

2.    Bei Feststellung von Mängeln bezüglich Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit ist die aufsichtführende Person oder der Vorstand zu benachrichtigen.

3.    Den Anweisungen der aufsichtführenden Person ist in jedem Fall Folge zu leisten.

4.    Jeder Sportler hat sich vor Nutzung der Anlage mit den Sicherheitsregeln und den Signalen der Anlage vertraut zu machen.

5.    Jeder Nutzer der Anlage hat durch sein Verhalten dazu beizutragen, dass durch die Anlage keine Beeinträchtigung der Anlieger entsteht.

6.    Jeder Nutzer haftet für vorsätzlich verursachte Schäden an der Anlage.

7.    Eine Haftung für Schäden an Privateigentum der Schützen auf dem Gelände der Anlage wird durch den Bogensportclub Glauchau e.V. nicht übernommen, es sei denn, der Bogensportclub Glauchau e.V. hat diese Schäden schuldhaft verursacht.

8.    Beim Verlassen der Bogensportanlage sind alle Türen und Fenster der Räume zu schließen.

§ 4 Beziehungen zu anderen Vereinen in der Nachbarschaft


1.  Jedes Vereinsmitglied hat durch sein Auftreten und Handeln dafür Sorge zu tragen, dass die guten Beziehungen zu den benachbarten Vereinen weiter gefestigt werden und keinen Schaden nehmen. Diese Beziehungen sind eine wichtige Voraussetzung für das Weiterbestehen der Anlage.

2.  Der Bogensportclub Glauchau e.V. ist aufgrund der territorialen Lage der Anlage Mitglied im Stauseeverein e.V..

3.  Arbeitseinsätze auf der Anlage sowie im Rahmen der Einsätze des Stauseevereins gelten als Arbeiten gemäß § 13 der Finanzordnung.

§ 5 Inkrafttreten

Die vorliegende Objektordnung für die Bogensportanlage tritt durch Beschluss der Mitgliederversammlung am 05.03.2010 in Kraft. Änderungen dieser Ordnung haben entsprechend der Satzung des Bogensportclub Glauchau e.V. zu erfolgen.

 

Der Vorstand